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Schüler-BAföG: Voraussetzungen, Antragstellung, Höhe Lesezeit: 3 Minuten

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BAföG bekommen nur Studierende? Falsch, unter bestimmten Voraussetzungen erhalten auch Schülerinnen und Schüler BAföG. In diesem Magazinbeitrag geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Voraussetzungen, Antragstellung, Berechnung der Förderhöhe und die Rückzahlung des Schüler-BAföG.
 

Wer bekommt Schüler-BAföG?

Das Schüler-BAföG richtet sich speziell an Schülerinnen und Schüler von weiterführenden Schulen, Berufsfachschulen und Fachoberschulen.

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen (Gymnasium, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule) ab Klasse 10 Schüler-BAföG.

Weitere Möglichkeiten, um Schüler-Bafög zu erhalten:

  • Bei einem Praktikum im Ausland (Mindestdauer: 12 Wochen)
  • Bei einem Schüleraustausch im Ausland (Mindestdauer: 6 Monate)

Was sind die Voraussetzungen, um Schüler-BAföG zu erhalten?

Um Schüler-BAföG zu beziehen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

Alter: Der Antragsteller darf mit Beginn der Ausbildung oder des Studiums nicht älter als 45 Jahre sein.

Schulart: Die Schulart ist entscheidend, förderfähig sind u.a.:

  • Fach- und Fachoberschulen
  • Berufsfachschulen und Berufskollegs
  • Abendgymnasien und Abendrealschulen
  • Allgemeinbildende Schulen (Gymnasium, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule) ab Klasse 10.

Eigener Wohnsitz: Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen müssen außerhalb des Elternhauses wohnen, um Schüler-BAföG zu erhalten, z.B. wenn die nächstgelegene Schule von zu Hause aus nicht erreichbar ist. Schüler-BAföG wird in diesem Fall nur ausgezahlt, wenn die Fahrtzeit für die Hin- und Rückfahrt mehr als zwei Stunden beträgt und der Schulweg mindestens dreimal in der Woche passiert wird.

Wie und wo kann man Schüler-BAföG beantragen?

Schüler-BAföG Antrag:  Schüler-BAföG kann über das zuständige Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Studierende wenden sich an das Studentenwerk der Fachhochschule.

Bei der Antragstellung sind diese Punkte zu beachten:

Antragsformular Schüler-BAföG: Das Formular kann online oder handschriftlich ausgefüllt werden.

Dokumente: Benötigt werden Einkommensnachweise der Eltern, Mietverträge und Schulbescheinigungen.

Fristen: Der Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. 6 bis 8 Wochen vor Schul- oder Ausbildungsbeginn ist ein gutes Zeitfenster zur Beantragung. Wichtig: Es besteht kein Anspruch auf rückwirkende Auszahlungen.

Frist Schüler-BAföG Folgeantrag

Um nach 12 Monaten (2. Semester) weiter gefördert zu werden, muss zwei bis drei Monate vorher ein BAföG-Folgeantrag gestellt werden.

Schon gewusst? Sobald der Antrag gewährt wird, ist auch eine GEZ-Befreiung möglich:
Rundfunkbeitrag und -befreiung für Studenten - Studis Online (studis-online.de)

Muss man das Schüler-BAföG zurückzahlen?

Das Schüler-BAföG/Schüler-Auslands-BAföG ist ein reiner Zuschuss und kein Darlehen und muss nicht zurückgezahlt werden.

Selbst bei einem Abbruch der Schulausbildung muss kein Schüler-BAföG zurückgezahlt werden.

Ausnahme Rückzahlung Schüler-BAföG: Für Schülerinnen und Schüler einer Akademie oder höheren Fachschule fällt eine BAföG-Rückzahlung an. Für sie gelten die Regeln zur BAföG-Rückzahlung, wie für Studierende.

Wie lange erhält mein Kind Schüler-Bafög?

Die Auszahlung des Schüler-BAföG endet mit der Beendigung der schulischen Ausbildung.

Wie hoch ist der Höchstsatz für das Schüler-BAföG?

Der Höchstsatz für 2024 liegt bei 957 €, wenn der Lernende nicht mehr bei den Eltern wohnt und keine Familienversicherung vorliegt. Wer noch bei den Eltern lebt, erhält zwischen 413 € und 635 € (Stand August 2024).

Der Schüler-BAföG-Höchstsatz deckt die geschätzten Kosten für den Grundbedarf (Kleidung, Nahrung, Lernmittel) und die Wohnungs- oder Zimmermiete.

Kann der Antrag für das Schüler-BAföG abgelehnt werden?

Unter diesen Voraussetzungen kann der BAföG-Antrag abgelehnt werden:

  • Einkommen der Eltern zu hoch
  • Einkommen des Ehepartners/Lebenspartners zu hoch
  • Einkommen des Antragsstellers zu hoch
  • Zu kurzer Schulweg
  • Fehler im BAföG-Antrag

Elternunabhängiges Schüler-BAföG

Unter bestimmten Voraussetzungen (Alter, fünf Jahre Erwerbstätigkeit, etc.) können Lernende von einer elternunabhängigen BAföG-Förderung gemäß § 11 Abs. 2a BAföG profitieren. Hier bleibt das Einkommen der Eltern außer Betracht.

Schüler-BAföG: Nützliche Links 

Sie möchten ausrechnen, wie viel BAföG Ihrem Kind zusteht. Dann nutzen Sie diesen BAföG-Rechner:
Der BAföG-Rechner [v16.0.1] – Berechne deine BAföG-Höhe! (bafoeg-rechner.de)

Noch mehr Wissenswertes rund um das Schüler-BAföG finden Sie hier: BAföG für Schülerinnen und Schüler - BAföG (xn--bafg-7qa.de)

Fazit: Das Schüler-BAföG ist eine wertvolle Unterstützung für viele Lernende in Deutschland. Wenn Ihr Kind die Voraussetzungen erfüllt, sollten Sie unbedingt einen Antrag stellen und sich über die zahlreichen Möglichkeiten informieren, die diese Förderung bietet.

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