Der Bildungsgutschein - das Bildungspaket
Wir unterstützen Sie und Ihr Kind
Das Bildungspaket unterstützt 2,5 Millionen Schüler, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind bzw. Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Ein wichtiger Teil des Bildungspaketes ist eine qualifizierte Lernförderung für Kinder und Jugendliche mit Lernproblemen. Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen,wenn nur dadurch das Lernziel – in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse – erreicht werden kann.Wir unterstützen Sie und Ihr Kind bei der Auswahl der richtigen Lernförderung und bei ihrer Beantragung. Im Folgenden haben wir für Sie die einzelnen Schritte zur Berechtigung Bildung und Teilhabe zusammengefasst:
Finanzierung von Nachhilfe beantragen – so geht‘s
Schritt 1: Antragsformular besorgen
Entsprechende Formulare gibt es in den so genannten Leistungsstellen: Für Arbeitsuchende (Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld):
Zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte, deren Aufgaben in der Regel im Jobcenter wahrgenommen werden. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten:Fragen Sie in Ihrem Rathaus, Bürgeramt oder auch bei der Kreisverwaltung nach dem zuständigen Ansprechpartner.

Schritt 2: Bestätigung der Schule einholen
Erster Ansprechpartner für Sie als Eltern ist die Schule Ihres Kindes. Sprechen Sie mit den Lehrerinnen und Lehrern: Wenn die Versetzung gefährdet ist und es an der Schule Ihres Kindes sonst keine Förderung gibt, kann Ihr Kind eine außerschulische Lernförderung erhalten. Lassen Sie sich hierfür von der Lehrerin oder dem Lehrer bestätigen, dass Ihr Kind zusätzliche Unterstützung braucht.
Schritt 3: Antrag stellen
Mit der Bescheinigung der Schule können Sie bei Ihrem zuständigen Amt den Antrag stellen.

Schritt 4: Den richtigen Nachhilfe-Anbieter suchen
Wird Ihrem Antrag stattgegeben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf: unsere kostenlose Rufnummer lautet 0800/441002222. In der Regel haben die Ämter auch eine Liste mit privaten und institutionellen Anbietern, die mit dem Amt in Kontakt stehen. Da die Regelung von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist, besprechen Sie am besten direkt mit Ihrer Leistungsstelle, wie die Abrechnung mit dem Nachhilfeanbieter aussehen wird.
Bei Fragen:
Weitere Informationen zum Bildungspaket erhalten Sie auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter 0 18 05/67 67 21
Finden Sie uns
Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort ein, um die Nachhilfe in Ihrer Nähe zu finden. Dort finden Sie die individuellen Nachhilfe-Preise Ihres Standortes.
Haben Sie Fragen?
Für alle Fragen, Anregungen und Wünsche zur Nachhilfe stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Gutschein sichern
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*Gilt nur im Falle einer Anmeldung für 4 Unterrichtsstunden (2 Doppelstunden) pro Woche bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten (Kursgebühr: 139 Euro je Monat, UVP). Abhängig vom jeweiligen Standort kann zusätzlich eine einmalige Anmeldepauschale von bis zu 55 Euro (UVP) anfallen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Schülerhilfe.
**Sondertarif: nur in teilnehmenden Schülerhilfen, nur gültig für den Tarif „5 weg oder Geld zurück“ in Verbindung mit den entsprechenden Tarif-Zusatzvereinbarungen.
²2 Probestunden à 45 Minuten = 1x 90 Minuten Einzelunterricht in der kleinen Gruppe. Gültig nur für Neukunden. 1x pro Kunde. Nicht mit anderen Aktionen, Angeboten, Coupons oder Rabatten kombinierbar. Gilt nicht bei durch öffentliche/staatliche Einrichtungen geförderten Maßnahmen.