Was ist der „Notfall-KiZ“?
Familien mit geringem Einkommen haben Anspruch auf einen Kinderzuschlag (KiZ). Bislang diente das durchschnittliche Einkommen der letzten 6 Monate als Berechnungsgrundlage für den Anspruch des KiZ.
Dies hat sich geändert: Familien, die aufgrund der Corona Pandemie in finanzielle Not geraten sind, können unkompliziert und vereinfacht einen Antrag auf einen Notfall-Kinderzuschlag (Notfall-KiZ) stellen. Relevant ist nur noch das Einkommen des letzten Monats vor Antragstellung. Dadurch haben vielleicht auch Sie Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket.
Die neuen Regelungen im Rahmen der Corona-Krise gelten voraussichtlich vom 01.04.2020 bis zum 30.09.2020. Der Antrag auf den Notfall-Kinderzuschlag muss online bei der Familienkasse eingereicht werden.
Wer den Kinderzuschlag bekommt, hat einen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabe-Paket (BuT). So können zum Beispiel die Kosten für Nachhilfestunden bei der Schülerhilfe übernommen werden. Dabei ist es egal, ob Sie den regulären Kinderzuschlag oder den Notfall-KiZ erhalten.
Übrigens: Der Anspruch auf BuT gilt seit dem 01.08.2019 auch für Kinder, deren Versetzung nicht gefährdet ist.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Individuelle Nachhilfe, ausgerichtet auf die Bedürfnisse Ihres Kindes
- Passgenaue Förderung mit der Einzelnachhilfe in kleinen Gruppen
- Qualifizierte Nachhilfelehrer und über 45 Jahre Erfahrung
- Professionelle Nachhilfe für alle Schulformen und zahlreiche Fächer
- Nachhaltige Motivationssteigerung für mehr Spaß am Lernen
* Kunden mit Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket können eine vollständige Kostenübernahme für Nachhilfestunden bei ihrer örtlichen Bewilligungsstelle beantragen.