Schülerhilfe in Dormagen - für alle Schularten und Klassenstufen
In Dormagen können wir Nachhilfe für die Klassenstufen 1 bis 13 anbieten und damit Kindern und Jugendlichen sämtlicher Schularten beim Lernen weiterhelfen:
- Gymnasium
- Gesamtschule
- Grundschule
- Realschule
- Sekundarschule
- Berufsschule

Preise für die Schülerhilfe in Dormagen
In einem umfassenden Beratungsgespräch in Kombination mit gratis Nachhilfestunden* ermitteln wir die Fähigkeiten und den aktuellen Kenntnisstand Ihres Kindes. So erhalten Sie ein auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Fördermodell.
Unser Ziel ist es, die Noten Ihres Kindes nachhaltig zu verbessern, ihm den Spaß am Lernen zurückzugeben und damit das Selbstbewusstsein nachhaltig zu stärken. So kann Ihr Kind in eine sichere Zukunft starten.
Ein ausführliches Beratungsgespräch mit Ihnen und Ihrem Kind in Ihrer Schülerhilfe vor Ort bildet die Grundlage für eine optimale Förderung. Wo genau liegen die Schwächen, wo die Stärken Ihres Kindes? Gemeinsam finden wir heraus, wie wir Ihr Kind am besten unterstützen können.
Für weitere Informationen steht Ihnen unser Team in Dormagen gern zur Verfügung.
Das monatliche Schulgeld ist abhängig von der Anzahl der besuchten Unterrichtsstunden pro Woche und beträgt wie folgt:
- 2 Unterrichtsstunden/Woche 128,– €
- 4 Unterrichtsstunden/Woche 178,– €
- 6 Unterrichtsstunden/Woche 228,– €
- 8 Unterrichtsstunden/Woche 278,– €
- 10 Unterrichtsstunden/Woche 328,– €
Zzgl. einer einmaligen Anmeldegebühr von 48,– €

Übernahme der Kosten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT):
Seit 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihren Leistungen nach dem SGB II und SGB XII (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe) auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft übernommen. Hierzu zählt auch die Lernförderung bei der Schülerhilfe, die die bereits vorhandenen schulischen Angebote ergänzt (“außerschulische Lernförderung”).
Ausführliche Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket
Zuständig für die Beantragung und Bewilligung sind folgende Behörden:
- Für Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag:
Stadt Dormagen
Fachbereich für Kinder, Familien und Senioren
Paul-Wierich-Platz 2
41539 Dormagen
- Für Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II:
Jobcenter Rhein-Kreis Neuss
Ina Tichy
Lindenstr. 4 - 6
41515 Grevenbroich
Für die Beantragung der Leistungen benötigen Sie das Antragsformular und eine Schulbescheinigung zum Lernförderbedarf. Beide Formulare erhalten Sie bei Ihren persönlichen Ansprechpartnern auf dem Amt.
Für die Bewilligung ist auch ein schriftliches Preisangebot nötig, welches Sie während unserer Bürozeiten von Montag bis Freitag von 13.00 bis 18.00 Uhr in Verbindung mit einem kostenlosen, individuellen Beratungsgespräch ausgehändigt bekommen.
Sprechen Sie uns persönlich an oder melden Sie sich unter 02133/19418 und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
Lerninhalte werden auf die Bedürfnisse der Schüler abgestimmt
Austausch mit den Eltern über die Fortschritte der Kinder
Flexible Vertragslaufzeiten und Erhöhung der Stundenanzahl bei Bedarf
Über 45 Jahre Erfahrung mit der professionellen Nachhilfe für Schülerinnen und Schüler
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Mathematik
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Englisch
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Deutsch
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Französisch
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Latein
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Spanisch
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Sie interessieren sich für weitere Fächer?
02133/19 4 18
Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an: