Schülerhilfe in Kaltenkirchen - für alle Schularten und Klassenstufen
In Kaltenkirchen können wir Nachhilfe für die Klassenstufen 1 bis 13 anbieten und damit Kindern und Jugendlichen sämtlicher Schularten beim Lernen weiterhelfen:
- Gymnasium
- Grundschule
- Gesamtschule
- Realschule
- Hauptschule
- Berufsschule

Preise für die Schülerhilfe in Kaltenkirchen
In einem umfassenden Beratungsgespräch in Kombination mit gratis Nachhilfestunden* ermitteln wir die Fähigkeiten und den aktuellen Kenntnisstand Ihres Kindes. So erhalten Sie ein auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Fördermodell. Unser Angebot können wir dabei auch an Ihre finanziellen Vorstellungen anpassen.
Außerdem ist uns die Flexibilität des Nachhilfeunterrichts sehr wichtig. Wenn aus einem wichtigen Grund eine Nachhilfestunde nicht genommen werden kann, so ist sie nicht verloren, sondern kann noch bis zu 3 Monate später nachgeholt werden. Dies wird von unseren Schülern gerne vor Klassenarbeiten genutzt.
Aber auch wenn mal keine Nachholstunde zur Verfügung steht, kann vor einer wichtigen Arbeit eine Zusatzstunde genommen werden - ohne Mehrkosten!
Jobcenter übernimmt die Kosten für Ihre Nachhilfe
Das Bildungspaket bezahlt unter Umständen die gesamten Kosten der Schülerhilfe für Ihr Kind.
In Betracht kommen Kinder, bei denen das Klassenziel (die Versetzung) gefährdet ist und bei denen eine Verbesserung nur mit Hilfe einer zusätzlichen, außerschulischen Lernförderung (Nachhilfe) kurzfristig erreicht werden kann. Wenn eine außerschulische Lernförderung notwendig ist, werden die angemessenen Kosten hierfür übernommen. Natürlich ist auch das Einkommen der Familie entscheidend.
Die Leistung muss bei dem Jobcenter beantragt werden. Mit der Beantragung eines Zuschusses zur Lernförderung (siehe pdf unten) erhalten Sie vom Jobcenter einen Vordruck, in dem Sie sich von der Schule die Notwendigkeit der Lernförderung in bestimmten Fächern bestätigen lassen. Diese Bestätigung erfordert neben Angaben zu dem Fach auch Angaben über den Zeitraum, in dem die Schwächen aller Voraussicht nach beseitigt werden können.
Zusätzlich ist eine Einschätzung des Fachlehrers erforderlich, dass das Erreichen des Klassenziels gefährdet ist. Auf Basis dieser Einschätzung entscheidet Ihr/e Sachbearbeiter/in der Grundsicherung über die Gewährung dieser Leistung. Hierzu legen Sie bitte ein Angebot der Schülerhilfe vor. Das Jobcenter übernimmt dann die Abrechnung der Kosten direkt mit der Schülerhilfe.
Lerninhalte werden auf die Bedürfnisse der Schüler abgestimmt
Austausch mit den Eltern über die Fortschritte der Kinder
Flexible Vertragslaufzeiten und Erhöhung der Stundenanzahl bei Bedarf
Über 45 Jahre Erfahrung mit der professionellen Nachhilfe für Schülerinnen und Schüler
-
Mathematik
-
Englisch
-
Deutsch
-
Französisch
-
Latein
-
Spanisch
-
Physik
-
Chemie
-
Biologie
-
Rechnungswesen
-
Sie interessieren sich für weitere Fächer?
04191/19 4 18
Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an: