Schülerhilfe in Ingolstadt Zentrum - für alle Schularten und Klassenstufen
In Ingolstadt Zentrum können wir Nachhilfe für die Klassenstufen 1 bis 13 anbieten und damit Kindern und Jugendlichen sämtlicher Schularten beim Lernen weiterhelfen:
- Gymnasium
- Gesamtschule
- Grundschule
- Realschule
- Hauptschule
- Berufsschule

Preise für die Schülerhilfe in Ingolstadt Zentrum
In einem umfassenden Beratungsgespräch in Kombination mit gratis Nachhilfestunden* ermitteln wir die Fähigkeiten und den aktuellen Kenntnisstand Ihres Kindes. So erhalten Sie ein auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Fördermodell. Unser Angebot können wir dabei auch an Ihre finanziellen Vorstellungen anpassen.
Nachhilfe mit dem Bildungsgutschein – Bildungspaket für Bildung und Teilhabe.
Hier erhalten Sie wichtige Informationen und können einen Antrag ausdrucken.
Alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten bzw. deren Eltern Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen, haben einen Rechtsanspruch auf bestimmte Bildungs- und Teilhabeleistungen. Dazu kann auch der Nachhilfe-Unterricht durch die Schülerhilfe zählen. Ob Nachhilfe nach dem Bildungspaket bezahlt wird, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn eines der oben genannten Kriterien in Ihrem Fall erfüllt ist, dann lassen Sie sich doch zunächst bei der Schülerhilfe beraten.
SCHÜLERHILFE
Die Schülerhilfe informiert Sie über die Möglichkeiten der Nachhilfe für Ihr Kind und Sie können dann die weiteren Schritte mit dem Schullehrer und dem zuständigen Amt (Landkreisamt, Stadt oder Jobcenter) besprechen. Die Schülerhilfe erstellt Ihnen ein Angebot zur Nachhilfe, das Sie dem Schul- bzw. Fachlehrers sowie der zuständigen Behörde vorlegen können. Außerdem helfen wir Ihnen beim Ausfüllen der Anträge.
SCHUL- bzw. FACHLEHRER
Die Empfehlung des Schul- bzw. Fachlehrers des Schülers ist unbedingt erforderlich. Dazu muss ein Antrag ausgefüllt und die Notwendigkeit der Lernförderung in bestimmten Fächern durch den Schullehrer bestätigt werden. Nachhilfe wird üblicherweise dann durch den Schullehrer empfohlen, wenn das Klassenziel (Versetzung) gefährdet ist und eine Verbesserung nur mithilfe einer zusätzlichen außerschulischen Lernförderung (Nachhilfe) erreicht werden kann.
Dieser Antrag erhalten Sie unten durch Klicken auf den Link. Der Schul- bzw. Fachlehrer macht darauf weitere Angaben zum Fach und den Förderzeitraum.
Empfehlenswert ist, dass Sie den Fachlehrer gleich informieren, dass Sie die Nachhilfe der Schülerhilfe wahrnehmen möchten. Dazu erhalten Sie von uns ein Angebot.
AMT (Jobcenter, Landratsamt, Stadt)
Zusammen mit der Empfehlung des Schul- bzw. Fachlehrers und dem Angebot der Schülerhilfe beantragen Sie dann in diesem letzten Schritt die Gewährung der Leistung beim zuständigen Amt (Jobcenter, Landratsamt oder Gemeinde-/Stadtverwaltung). Die Abrechnung der Kosten erfolgt üblicherweise durch das Amt direkt mit der Schülerhilfe. Das dazu erforderliche Formular erhalten Sie unten durch Klicken auf den Link.
Hier finden Sie den Antrag auf Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Lerninhalte werden auf die Bedürfnisse der Schüler abgestimmt
Austausch mit den Eltern über die Fortschritte der Kinder
Flexible Vertragslaufzeiten und Erhöhung der Stundenanzahl bei Bedarf
Über 45 Jahre Erfahrung mit der professionellen Nachhilfe für Schülerinnen und Schüler
Mathematik
Englisch
Deutsch
Französisch
Latein
Spanisch
Physik
Chemie
Biologie
Rechnungswesen
Sie interessieren sich für weitere Fächer?
0841/19418
Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an: