Schülerhilfe in Buchholz - für alle Schularten und Klassenstufen
In Buchholz können wir Nachhilfe für die Klassenstufen 1 bis 13 anbieten und damit Kindern und Jugendlichen sämtlicher Schularten beim Lernen weiterhelfen:
- Grundschule
- Hauptschule
- Realschule
- Oberschule
- Gymnasium
- Gesamtschule

Preise für die Schülerhilfe in Buchholz
In einem umfassenden Beratungsgespräch in Kombination mit gratis Nachhilfestunden* ermitteln wir die Fähigkeiten und den aktuellen Kenntnisstand Ihres Kindes. So erhalten Sie ein auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Fördermodell. Unser Angebot können wir dabei auch an Ihre finanziellen Vorstellungen anpassen.
Die Nachhilfemodelle der Schülerhilfe im Überblick
Wir bieten den 1:1 Einzelunterricht, Online-Einzelunterricht und den Einzelunterricht in der kleinen Gruppe an.
Folgende Kursmodelle (Einzelunterricht in der kleinen Gruppe) können wir Ihnen besonders empfehlen:
- Individuelles Beratungsgespräch zur Bestimmung des Wissensstands und Lerntyps
- Probestunden zum Kennenlernen
- Volle Flexibilität – Fachwechsel sind jederzeit möglich

Bildungspaket der Jobbörsen
Notwendigkeit einer Lernförderung
Bei der Umsetzung des Bildungspaketes ist an einigen Stellen noch Sand im Getriebe!
Die Schülerhilfe Buchholz in der Nordheide unterstützt und berät Sie gerne bei der Antragsstellung. Hier erhalten Sie auch eine Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Das Bildungspaket gilt für alle Familien, die leistungsberechtigt nach SBB II sind. Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter.
Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach §2 AsylbLG erhalten können sich an das Jobcenter oder auch an das Rathaus, Bürgeramt oder Kreisverwaltung wenden. Machen Sie Gebrauch von dem für Sie kostenlosen Bildungspaket und fördern Sie die Entwicklung Ihres Kindes!
- Wir unterstützen Sie hierbei sehr gerne! -
Ihr gutes Recht
Gerichtsurteile des Sozialgerichts Braunschweig:
"JobCenter muss Kosten für dauerhaften Nachhilfeunterricht übernehmen"
Urteil: Dauerhafte Nachhilfe
"JobCenter darf Kosten nicht auf 2 Monate begrenzen!"
Urteil: Länger als 2 Monate
"Anspruch auf außerschulische Lern-Förderung bei Rechtschreibschwäche!"
Urteil: Lernförderung bei Rechtschreibschwäche
"Hartz-IV: Schüler erhält Kosten für Nachhilfe erstattet!"
Urteil: Kostenerstattung für Nachhilfe
"Lern-Förderung für Regelschulabschluss für Bedürftige!"
Urteil: Lernförderung für Regelschulabschluss
Urteil: Schüler will besseren Schulabschluss, JobCenter muss zahlen

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04181/9976730
Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an: