Die Aktionen der Schülerhilfe am Standort Blieskastel
Dauerhafte Nachhilfe ist nicht für jedes Kind die richtige Unterstützung. Manchmal bedarf es mehr einer intensiven Förderung, um dem Selbstbewusstsein der Kinder und Jugendlichen wieder auf die Sprünge zu helfen oder sie auf eine besondere Prüfung vorzubereiten. Daher bieten wir auch spezielle Aktionen neben unserer begleitenden Nachhilfe an, wie Prüfungsvorbereitungen oder Ferienkurse. Wir beraten Sie gern, welche Art der Nachhilfe den Lernbedarf Ihres Kindes am besten abdeckt.


Persönliche Online Video Nachhilfe
Testen Sie jetzt, bequem und flexibel zu Hause, die Online Nachhilfe der Schülerhilfe. Alles was Ihr Kind dafür benötigt, ist entweder ein Smartphone, ein Tablet, ein Notebook oder ein PC. Per Video-Chat können die Nachhilfelehrer und Schüler miteinander reden, sich über den Bildschirm sehen und gemeinsam Aufgaben bearbeiten.
Die Vorteile der Online Video Nachhilfe bei der Schülerhilfe:
- Zeit und Kostenersparnis, da Anfahrtswege wegfallen
- Lernen in vertrauter Umgebung
- Mathematik, Deutsch, Englisch und viele weitere Fächer
- Profi-Nachhilfe mit persönlichem Nachhilfelehrer
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns gerne an!

Antrag “Bildung und Teilhabe”
Das Bildungspaket unterstützt 2,5 Millionen Schüler, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind bzw. Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Ein wichtiger Teil des Bildungspaketes ist eine qualifizierte Lernförderung für Kinder und Jugendliche mit Lernproblemen. Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel – in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse – erreicht werden kann.
Wir unterstützen Sie und Ihr Kind bei der Auswahl der richtigen Lernförderung und bei ihrer Beantragung. Im Folgenden haben wir für Sie die einzelnen Schritte zur Berechtigung Bildung und Teilhabe zusammengefasst:
Finanzierung von Nachhilfe beantragen – so geht‘s:
Schritt 1: Antragsformular besorgen
Entsprechende Formulare gibt es in den sogenannten Leistungsstellen:
- Für Arbeitsuchende (Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld): Zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte, deren Aufgaben in der Regel im Jobcenter wahrgenommen werden.
- Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten: Fragen Sie in Ihrem Rathaus, Bürgeramt oder auch bei der Kreisverwaltung nach dem zuständigen Ansprechpartner.
Schritt 2: Bestätigung der Schule einholen
Erster Ansprechpartner für Sie als Eltern ist die Schule Ihres Kindes. Sprechen Sie mit den Lehrerinnen und Lehrern: Wenn die Versetzung gefährdet ist und es an der Schule Ihres Kindes sonst keine Förderung gibt, kann Ihr Kind eine außerschulische Lernförderung erhalten. Lassen Sie sich hierfür von der Lehrerin oder dem Lehrer bestätigen, dass Ihr Kind zusätzliche Unterstützung braucht.
Schritt 3: Antrag stellen
Mit der Bescheinigung der Schule können Sie bei Ihrem zuständigen Amt den Antrag stellen.
Schritt 4: An die Schülerhilfe wenden
Wird Ihrem Antrag stattgegeben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf: 06897/19418. Da die Regelung von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist, besprechen Sie am besten direkt mit Ihrer Leistungsstelle, wie die Abrechnung mit dem Nachhilfeanbieter aussehen wird.
Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Formulars:
Bei Fragen:
Weitere Informationen zum Bildungspaket erhalten Sie auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter 0 18 05/67 67 21 und unter http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/Bildungspaket/inhalt.html