Der "Adhortativ" (Aufforderung), "Lussiv" (Befehl) und "Prohibitiv" (Verbot) sind Arten des Konjunktivs im Hauptsatz. Sie werden dir hier genauer erklärt, vor allem die Bildung, Einleitung und Übersetzung.
Konjunkte, die ein Begehren ausdrücken 2Iussiv, (Ad)Hortativ und Prohibitiv | ||||||
Im Lateinischen kannst du mit dem Konjunktiv auch Aufforderungen, Gebote und Verbote ausdrücken - den Imperativ verwendest du vor allem für unmittelbare Befehle an ein Gegenüber. Iussiv Der Iussiv (iubere=„befehlen“) drückt einen indirekten Befehl an eine 3. Person oder – in der 2.Person - ein allgemeines Gebot aus. Als Iussiv verwendest du Konjunktiv Präsens. Du übersetzt einen Iussiv mit «sollen». Die Verneinung ist ne.
Hortativ Der Hortativ (hortari=„auffordern“) drückt eine Aufforderung an die 1. Person Plural aus, also an eine Gruppe, zu der sich der Sprecher selbst zählt. Als Hortativ verwendest du Konjunktiv Präsens. Für die Übersetzung bieten sich «Lass(t) uns» oder «Wollen wir» an – Du kannst im Deutschen einen Hortativ auch durch Umstellung von Verb und Subjekt ausdrücken. Die Verneinung ist ne.
Prohibitiv Der Prohibitiv (prohibere=„verbieten“) drückt ein Verbot an die 2. Person aus. Er wird statt des ungebräuchlichen verneinten Imperativs verwendet. Als Prohibitiv verwendest du den verneinten Konjunktiv Perfekt. Als Verneinung verwendest du ne. Statt des Prohibitivs kannst du einen verneinten Befehl auch mit noli/ nolite + Infinitiv ausdrücken.
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Schwierigkeitsgrad 1
Arbeitsblatt-Nr. 3132
Schwierigkeitsgrad 2
Arbeitsblatt-Nr. 3133